Gegenstand der Baumaßnahme sollten folgende Bauteile sein:
– die beiden Spindeltreppen am Saal- sowie am Verwaltungsgebäude
– die jeweils erforderlichen Änderungen an den Fassadenelementen
– die Befestigung bzw. Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen (Südseite Saalgebäude)
Historie und Grundsätzliches
Das Amtsgericht mit Saalbau in Pforzheim befindet sich in der Lindenstraße 8-10. Das Baujahr wird auf die Jahre 1956 – 1961 beziffert (Planungszeit und bauliche Umsetzung). Architekt und Entwurfsverfasser ist Heinrich Grimmelspacher. Die künstlerische Mitwirkung lag bei Willi Müller-Hufschmidt (Bsp. abstraktes Wandbild der „Rechtsordnung“ im Hauptverhandlungssaal). Bauherr war das Staatliche Hochbauamt Pforzheim. Östlich des Saalgebäudes wurde im Jahr 2008 durch das Architekturbüro Lederer, Ragnasdóttir und Oei ein weiters Verwaltungsgebäude für das Amtsgericht Pforzheim ergänzt. Das Verwaltungsgebäude sowie der Saalbau aus den Baujahren ´56-´61 stehen als Beispiele der architektonischen Nachkriegsmoderen unter Denkmalschutz.
Zeitliche Planungshistorie der Brandschutzmaßnahmen
Gewollt wurde die deutliche Ablesbarkeit des neuen Elementes gegenüber dem vorhandenen Baudenkmal. Demzufolge wurden für beide Fluchtwege Spindeltreppen vorgesehen – am Saalgebäude mit 1,20m lichter Laufbreite, am Verwaltungsgebäude mit 1,0m lichter Laufbreite.
Konstruktion und Tragwerk
Beide Spindeltreppen werden aus feuerverzinktem Stahl hergestellt. Eine Forderung der unteren Denkmalschutzbehörde lautet, dass die Konstruktion mit einem dunklen Anstich zu versehen ist.
Die Saaltreppe wird auf der bauseits vorhanden Lichtschachtmauer gegründet. Die Treppe am Verwaltungsgebäude wird auf einem einzelnen Stahlbeton-Punktfundament gegründet. Die Konstruktion der Spindeltreppen besteht aus folgenden Hauptbauteilen – des zentralen Spindelrohres, der oberen Kragarmträger, der außen angeordenten Zugelemente, der sog. „Hänger“ sowie der Gitterroststufen, welche zwischen innerer Spindel und jeweils zwei äußeren Hängern, also an drei Punkten befestigt werden. Im Bereich zwischen den Stufen und dem Handlauf werden zwischen die sog. Hänger noch weitere Füllstäbe angeordnet. Im unteren Bereich – der Fluchtebene – werden diese „Füllstäbe“ noch deutlich höher bis auf 2,50m geführt, damit diese nicht überklettert werden können. Am Treppenaustritt befindet sich eine Gittertüre, damit die Treppe nicht von außen begangen werden kann, sondern nur zum Flüchten aus dem Gebäude ins Freie genutzt werden kann.
Berührungspunkte mit der vorhandenen Bausubstanz
Zwischen Gebäude und Spindeltreppe gibt es jeweils verbindende Stegelemente, welche nicht nur die Wegeverbindung zwischen der jeweiligen Geschoßebene und der Fluchttreppe bilden sondern gleichzeitig für die konstruktive Anbindung an das Gebäude sorgen. Der Gitterrostgehbelag wird in einen L-Profil-Rahmen eingelegt, welcher unterseitig ausgekreuzt ist. Dieser bildet die horizontal scheibenförmige Fixierung der Treppe.